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   BVerwG, 17.03.1989 - 6 C 6.87   

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https://dejure.org/1989,1804
BVerwG, 17.03.1989 - 6 C 6.87 (https://dejure.org/1989,1804)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1989 - 6 C 6.87 (https://dejure.org/1989,1804)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1989 - 6 C 6.87 (https://dejure.org/1989,1804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Richter - Soldat - Scheidung - Unterhaltspflicht - Ortszuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBesG § 40 Abs. 2 Nr. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 352
  • NJW 1989, 214
  • NJW 1989, 2146
  • NVwZ 1989, 875 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 278/85

    Ortszuschlags nach § 29 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Ortszuschlag der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1989 - 6 C 6.87
    Der Ortszuschlag ist eine Leistung, die sich aus dem Wohnungsgeldzuschuß zu einem Besoldungsbestandteil entwickelt hat, der - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - auch familienbezogene Elemente enthält (ebenso BAG, Urteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 278/85 - ).
  • VGH Bayern, 08.04.1987 - 3 B 86.02192
    Auszug aus BVerwG, 17.03.1989 - 6 C 6.87
    Weder können die Worte "aus der Ehe" zwingend dahin gedeutet werden, daß damit ausschließlich die zuletzt geschiedene, aufgehobene oder für nichtig erklärte Ehe gemeint ist, noch kann dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 8. April 1987 - Nr. 3 B 86.02192 - ) darin gefolgt werden, daß diese Wortfolge jede Unterhaltsverpflichtung "aus Eherecht" bezeichne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 1 A 722/07

    Anspruch eines mehrfach geschiedenen und zu Unterhaltszahlungen verpflichteten

    Das Merkmal "aus der Ehe" bezieht sich insoweit allein auf die letzte Ehe, auch wenn sich solches aus dem Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich ergibt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17.3.1989 - 6 C 6.87 -, BVerwGE 81, 352).

    Der erkennende Senat folgt insoweit nach näherer Prüfung der Auffassung des 6. Senats des BVerwG in seinem Urteil vom 17.3.1989 - 6 C 6.87 -, .

    BVerwGE 81, 352 = RiA 1989, 219 = ZBR 1989, 309.

    zum Ganzen etwa BVerwG, Urteil vom 17.3.1989 - 6 C 6.87 -, a. a. O.; BAG, Urteil vom 25.6.1987 - 6 AZR 278/85 -, a. a. O.; Schwegmann/Summer, a. a. O.

  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Insbesondere bei schweren Verurteilungen wegen illegalen Rauschgifthandels hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Spruchpraxis anerkannt, daß nach der Lebenserfahrung der Ausweisung generalpräventive Wirkung beizumessen ist (vgl. z.B. BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]; Beschlüsse vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - a.a.O.;vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 10;vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 7 jew.m.Nachw.).
  • BVerwG, 09.02.2009 - 2 B 78.08

    Anspruch eines mehrfach geschiedenen Beamten auf Zahlung des Familienzuschlags

    3 Wie die Beschwerde selbst nicht verkennt, ist die von ihr aufgeworfene Rechtsfrage, ob ein mehrfach geschiedener Beamter nur dann Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG hat, wenn er aus der letzten geschiedenen Ehe zur Zahlung von Ehegattenunterhalt verpflichtet ist, vom Bundesverwaltungsgericht bereits bejahend entschieden worden (Urteil vom 17. März 1989 BVerwG 6 C 6.87 BVerwGE 81, 352 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 17).

    Die Beschwerde begründet im Einzelnen, weshalb sie die Entscheidung vom 17. März 1989 (a.a.O.) für unzutreffend hält, lässt jedoch keinen neuen Gesichtspunkt hervortreten, der in der damaligen Entscheidung noch nicht gewürdigt worden ist oder gewürdigt werden konnte.

  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen (vgl. z.B. BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92

    Generalpräventive Erwägungen bei Ausweisung trotz laufendem Asylverfahrens

    Dies trifft namentlich dann zu, wenn Verurteilungen wegen illegalen Handels mit Rauschgift in Rede stehen (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]; vgl. auch BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).
  • BVerwG, 29.03.1989 - 6 C 37.87

    Bemessung des Ortszuschlags bei mehrfach Geschiedenen - Auslegung der

    Der Ortzuschlag der Stufe 2 steht einem mehrfach geschiedenen Beamten, Richter oder Soldaten nur zu, wenn er aus der letzten geschiedenen Ehe zum Unterhalt verpflichtet ist (wie Urteil vom 17. März 1980 - BVerwG 6 C 6.87 -).
  • BVerwG, 28.07.1993 - 1 B 110.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung abzustellen (BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]).
  • BVerwG, 13.01.1992 - 1 B 125.91

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 07.11.1991 - 2 B 134.91

    Darlegungserfordernis der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache"

  • BVerwG, 08.06.1989 - 2 B 154.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gleichstellung geschiedener

  • BVerwG, 16.06.1994 - 2 B 83.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beantwortung von

  • BayObLG, 20.12.1990 - 1a BReg Z 69/90

    Voraussetzungen der Zahlung einer Vergütung für einen Nachlasspfleger; Umfang der

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